Liebe Damen und Herren,

auf dieser Seite möchte ich mich mit Fragen „Rund um die Immobilie“ beschäftigen.

 

Fahrplan bei Ihrem Hauskauf:

Sie haben sich für ein Haus entschieden und freuen sich zu Recht, auf die zukünftige Änderung in Ihrem Leben. Bei einem Erwerb wird man aber auch schnell mit all den ausstehenden neuen Aufgaben und Abwicklungen des Kaufs leicht überfordert. Da möchte ich sehr gerne etwas Abhilfe schaffen und Ihnen einige nützliche Tipps und Erklärungen zur Verfügung stellen. Kommen wir zunächst zum technischen Ablauf. 

  1. Finanzierungsangebote einholen:

    - Bevor Sie zu Ihrer Bank gehen, benötigen Sie neben Ihren persönlichen Unterlagen, Dokumente und Pläne vom Objekt. Diese stelle ich Ihnen zur Verfügung.

    - Die Hausbank ist meist der erste, denn hier kennt man Sie und Ihre finanzielle Situation am besten. Wenn Sie ein Vergleichsangebot benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Als Partner der VR-Bank kann ich Ihnen beste Produkte anbieten.
  2. Notartvertrag:

    - Sobald die Finanzierung steht, ist der Augenblick gekommen, sich um den Kaufvertrag zu kümmern. Diesen werde ich vorbereiten lassen. Hierzu gehört, dass ich dem Notar vorab alle notwendigen Daten der Immobilie und der Vertragsbeteiligten zukommen lasse. Der Notar darf übrigens immer vom Käufer ausgesucht werden, da er ihn auch bezahlen muss. Im Anschluss erhalten Sie einen ersten Entwurf des Kaufvertrags und können diesen dann in Ruhe durchlesen. Notieren Sie sich alle Punkte des Vertrages, die Sie nicht verstehen und lassen sich diese offenen Punkte von mir erklären. Weiter unten finden Sie bereits vorab einige Antworten auf häufig vorkommende Fragen.
  3. Versicherungen:

    - Die Gebäudeversicherung (inkl. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel) sollte vom letzten Eigentümer nicht gekündigt werden, daher wird sie zunächst – um einen konstanten Versicherungsschutz für das Objekt zu haben – weiter von Ihnen als Käufer übernommen werden müssen. Sie haben allerdings ein 4 wöchiges Kündigungsrecht ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Diesen Tag erfahren Sie ganz automatisch vom Notar. Sie haben also genügend Zeit sich Angebote auf dem Markt anzuschauen.

 

Im Kaufvertrag stoßen Sie häufig auf folgende §§. Hier nun einige Erklärungen:

Kaufgegenstand, Vertragsgegenstand:

-    Hier wird beschrieben, was Sie erwerben und mit welchem Zubehör und mit welchen wesentlichen Bestandteilen.

- Zubehör sind bewegliche Sachen, wie z. B. Ölbestand des Tanks, locker befestigte Parabolantenne oder Markisen, also Dinge, die ohne sie zu zerstören ausgebaut werden können, zum Zubehör gehört in der Regel auch die Einbauküche. Diese Sachen sind mitverkauft, wenn man keine andere Vereinbarung getroffen hat,

- wesentliche Bestandteile sind alle Sachen, die fest mit dem Grund und Boden verbunden sind. Hierzu gehören in erster Linie die Gebäude, aber auch die beweglichen Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind (Heizung, Tanks). Diese Sachen sind ebenfalls mitverkauft, wenn man keine andere Vereinbarung getroffen hat.

 

Auflassung:

-    Bedeutet, dass Käufer und Verkäufer sich (dinglich) über den Verkauf geeinigt haben und dieses nun vor dem Notar schriftlich erklären.

 

Auflassungsvormerkung:

-    Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch als Sicherheit für den Käufer eigetragen, denn ab dieser Eintragung kann der (Noch-)Eigentümer nicht mehr über sein Grundstück verfügen. Nun sollte frühestens der Kaufpreis fließen.

 

Baulastenverzeichnis:

-    Es handelt sich um ein Verzeichnis, in dem das Grundstück betreffende Belastungen (öffentlich rechtlicher Natur) aufgeführt sind, wenn es sie gibt. Beispiele wären z. B. eine Abstandsbaulast (Verpflichtung, bestimmte Abstandflächen einzuhalten) oder Zufahrtsbaulast (Zufahrt über das Grundstück zu gewährleisten).

 

Finanzierungsvollmacht:

-    Da der (Noch-)Eigentümer noch einige Zeit als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, muss er einer Fremdfinanzierung des Käufers zustimmen, da sonst kein Eintrag zugunsten der finanzierenden Bank möglich ist. Da aber noch kein Geld geflossen ist, kann er dem bedenkenlos zustimmen. Der Notar wird im Vertrag dafür sorgen, dass das Geld dort ankommt, wo es hinsoll.

 

Rechtshinweis:

Die gesamten Angaben habe ich guten und reinen Gewissens als kleine Hilfe eingebaut. Ich lehne jedoch jede Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben vorsorglich ab. Grundsätzlich übernehme ich keine Haftung.